Allgemeine Geschäftsbedingungen der MPC-Software GmbH (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten dieses als auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Softwarepflege- bzw. Softwarenutzungsvertrag. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt.

§ 2 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise der MPC-Software GmbH ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das unten genannte Konto zu erfolgen.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

(5) Besteht auch nur auf Teilzahlbeträge Zahlungsverzug, ist die MPC-Software GmbH berechtigt die Leistungen einzustellen ohne das Recht auf Gegenleistung zu verlieren.

§ 3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Dem Vertragspartner steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von der MPC-Software GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Lieferzeiten für Produkte von Zulieferern können bis zu 3 Monate nach Bestelleingang bei MPCSoftware GmbH betragen.

(2) Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist MPC-Software GmbH berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

§ 5 Gefahrübergang bei Versendung

(1) Wird die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Vertragspartner, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Vertragspartner über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) MPC-Software GmbH behält das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Die MPC-Software GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Vertragspartner sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Vertragspartner die MPCSoftware GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der MPC-Software GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für den der MPC-Software GmbH entstandenen Ausfall.

§ 7 Haftung

(1) Gewährleistungsrechte des Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seinen nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von MPC-Software GmbH gelieferten Ware bei unserem Vertragspartner. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung der MPC-Software GmbH einzuholen.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird die MPCSoftware GmbH die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach Wahl der MPC-Software GmbH nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist der MPC-Software GmbH stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß so wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Vertragspartner oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(5) Die MPC-Software GmbH haftet nicht für Verbindungsausfälle, die durch Leistungsminderung oder Schadenfälle Dritter verursacht werden und die Erreichbarkeit der Ortung und damit die Übermittelung der Positionsdaten verhindern. Ebenso haftet die MPC-Software GmbH nicht für überhöhte Kommunikationsrechnungen, die durch nicht zur Anwendung passende Vertragsabschlüsse des Vertragspartners entstanden sind.

(6) Aufgrund der vielfältigen, von der MPC-Software GmbH nicht beeinflussbaren, Faktoren, welche für die Qualität und Verfügbarkeit des Ortungs-Dienstes einen Einfluss haben (Handy Netz, Internet, GPS), wird eine Haftung für Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Ortungs-Dienste Ausfalles oder eines Fehlers in der Datenübermittlung ausgeschlossen.

§ 8 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftformklausel

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MPC-Software GmbH genannten Gerichtsstand.

(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der MPC-Software GmbH.

(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 9 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

© 2012, MPC-Software GmbH (12-09-26)