Allgemeine Geschäftsbedingungen der MPC-Software GmbH (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten dieses als auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner,
soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Softwarepflege-
bzw. Softwarenutzungsvertrag. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt.
§ 2 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise der MPC-Software GmbH ab Werk
ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden
gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das unten genannte Konto zu erfolgen.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen.
Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-
und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
(5) Besteht auch nur auf Teilzahlbeträge Zahlungsverzug, ist die MPC-Software GmbH berechtigt die Leistungen einzustellen
ohne das Recht auf Gegenleistung zu verlieren.
§ 3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Dem Vertragspartner steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von der MPC-Software GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten. Lieferzeiten für Produkte von Zulieferern können bis zu 3 Monate nach Bestelleingang bei MPCSoftware GmbH betragen.
(2) Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist
MPC-Software GmbH berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, in dem dieser in
Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
§ 5 Gefahrübergang bei Versendung
(1) Wird die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Vertragspartner,
spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung
der Ware auf den Vertragspartner über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt
oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) MPC-Software GmbH behält das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen
aus dem Kaufvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich
hierauf berufen. Die MPC-Software GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Vertragspartner sich
vertragswidrig verhält.
(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich
zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der
Vertragspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist,
hat der Vertragspartner die MPCSoftware GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand
gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der MPC-Software GmbH
die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß
771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner
für den der MPC-Software GmbH entstandenen Ausfall.
§ 7 Haftung
(1) Gewährleistungsrechte des Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seinen nach
377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von MPC-Software GmbH gelieferten Ware bei
unserem Vertragspartner. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung der MPC-Software GmbH einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt
des Gefahrübergangs vorlag, so wird die MPCSoftware GmbH die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge
nach Wahl der MPC-Software GmbH nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist der MPC-Software GmbH stets Gelegenheit
zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß so wie bei Schäden,
die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt
sind. Werden vom Vertragspartner oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen,
so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(5) Die MPC-Software GmbH haftet nicht für Verbindungsausfälle, die durch Leistungsminderung oder Schadenfälle Dritter
verursacht werden und die Erreichbarkeit der Ortung und damit die Übermittelung der Positionsdaten verhindern.
Ebenso haftet die MPC-Software GmbH nicht für überhöhte Kommunikationsrechnungen, die durch nicht zur Anwendung passende
Vertragsabschlüsse des Vertragspartners entstanden sind.
(6) Aufgrund der vielfältigen, von der MPC-Software GmbH nicht beeinflussbaren, Faktoren, welche für die Qualität und
Verfügbarkeit des Ortungs-Dienstes einen Einfluss haben (Handy Netz, Internet, GPS), wird eine Haftung für
Schadensersatzansprüchen aufgrund eines Ortungs-Dienste Ausfalles oder eines Fehlers in der Datenübermittlung ausgeschlossen.
§ 8 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftformklausel
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der MPC-Software GmbH genannten Gerichtsstand.
(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der
Geschäftssitz der MPC-Software GmbH.
(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden,
sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
§ 9 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten,
so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen
Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
© 2012, MPC-Software GmbH (12-09-26)