TSE für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler
Seit dem 1. Januar 2024 ist es gemäß den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums vorgeschrieben,
dass alle Taxameter, sowohl alte als auch neue Modelle, mit einer zertifizierten
technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet
sein müssen. Eine Ausnahme gilt für Taxameter, die vor dem 1. Januar 2021 mit
INSIKA-Technologie in Betrieb genommen wurden; diese dürfen noch bis zum 31. Dezember 2025 verwendet werden.