TSE für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler

Ab dem 1. Januar 2024 ist gemäß den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums die Ausstattung aller Taxameter, sowohl alter als auch neuer Modelle, mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vorgeschrieben. Eine Ausnahme hiervon bilden Taxameter, die vor dem 1. Januar 2021 mit INSIKA-Technologie in Betrieb genommen wurden, da diese noch bis zum 31. Dezember 2025 verwendet werden dürfen.

TSE nach DSFinV-TW (Taxameter und Wegstreckenzähler)

Was macht die TSE?

Gemäß der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) müssen alle im Kassensystem erfassten Geschäftsvorfälle sowie andere Vorgänge über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert werden. Ein Geschäftsvorfall ist ein Vorgang in einem Unternehmen, bei dem sich die Vermögenszusammensetzung ändert, z. B. der Verkauf von Waren an einen Kunden.

Wer unterliegt der TSE Pflicht?

Betreiber von elektronischen Aufzeichnungssysteme im Sinne des 146a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung. Da ab dem 01.01.2024 auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler als elektronische Aufzeichnungssysteme unterliegen alle Taxi-Unternehmen dieser Pflicht.

Welche Daten werden manipulationssicher gespeichert?

Abhängig vom Ereignis werden Zählwerksdaten, Taxameter-Informationen, Taxikennung, Fahrer- und Fahrzeugkennung, Fahrtkosten sowie Steuerumsätze manipulationssicher gespeichert.

Wie müssen die signierten Daten bereitgestellt werden?

Die signierten Daten des elektronischen Aufzeichnungssystems müssen gemäß den Anforderungen der DSFinV-TW der Finanzverwaltung anlässlich einer steuerlichen Außenprüfung zur Verfügung gestellt werden.

Warum müssen Transaktionen digital bereitgestellt werden?

Nachträgliche Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ohne ausreichende Schutzmaßnahmen sind wenn überhaupt, nur mit hohem Aufwand feststellbar. Daher verspricht sich der Gesetzgeber eine vereinfachte Überprüfung der in die Finanzbuchhaltung übertragenen strukturierten Daten aus Taxametern, Wegstreckenzählern und ergänzenden Aufzeichnungssystemen (Disposition).

Quelle: Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinVTW) vom 21.08.2023.

Rechnungsvorlage / Beispielsrechnung / Pflichtangaben auf einer Rechnung

Anforderungen
an den Beleg

Um einen Beleg den umsatzsteuerlichen Anforderungen und den Vorgaben des § 7 Absatz 3 der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) für Taxameter gerecht zu gestalten, empfehlen wir Ihnen folgende Angaben:

  1. Der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers.
  2. Die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer des leistenden Unternehmers.
  3. Die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung. Start und Ziel sollten angeben werden.
  4. Das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
  5. Bei EU-Taxametern hat der Beleg mindestens zu enthalten:
    1. die allgemeinen Daten und die Preisdaten einer Fahrt im Sinne des Anhangs IX Nummer 4 der Richtlinie 2014/32/EU,
    2. den Zeitpunkt der Beendigung der Betriebseinstellung „Kasse“,
    3. die Transaktionsnummer,
    4. den Prüfwert und
    5. die Seriennummer des Sicherheitsmoduls.

Quelle: § 7 Absatz 3 Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Die umsatzsteuerlichen Anforderungen an eine Rechnung bleiben unberührt.

Bereit für die Zukunft mit TSE-Lösungen von MPC

TARIS Driver lässt sich nahtlos mit TSE-Lösungen verschiedener Taxameter-Hersteller wie z. B. DIGITAX und HALE verbinden. Unsere Lösungen sind speziell für Ihr Taxigeschäft entwickelt, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.

TSE Taxameter oder Wegstreckenzähler mit TARIS Driver, TARIS Dispatch, DIGITAX, HALE und SEMITRON

FAQ - Häufig gestellte Fragen.

Für die Umstellung Ihres vorhandenen X-One auf TSE sind folgende Schritte notwendig:

  • Verwenden Sie den automatischen Updater, um das neueste TARIS DriverPro Update (Version 1.19.3 oder höher) zu installieren.
  • Lassen Sie ein Firmwareupdate für den internen Taxameter bei Ihrem DIGITAX Einbaupartner durchführen.
  • Ggf. müssen noch Einstellungen am Tarif vorgenommen werden.
  • Es ist erforderlich, dass der Taxameter einer Neueichung unterzogen wird.
  • Stecken Sie eine kompatible TSE-Karte ein. Bitte kontaktieren Sie unseren Vertrieb, um sich über geeignete TSE-Karten zu informieren.

Zusätzlich stehen wir Ihnen gerne für ausführliche Informationen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, sich bei unserem Kundenservice zu melden, falls Sie weitere Unterstützung benötigen.

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Für weitere Informationen und eine Präsentation erreichen Sie uns telefonisch unter
+49 2525 9304-12 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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